Wussten Sie schon?
Im Jahre 2010 ist eine Norm in Kraft getreten, die für einheitliche Standards von Holzpellets sorgt. Diese Norm hat sich an einem anderen Universalisierungssystem orientiert, dass sich seiner Zeit noch auf Holzpellets und Presslinge bezieht. Unter Presslingen versteht man nicht nur speziell die kleinen Holzpellets, sondern auch größere Brennstoffe wie Holzbriketts.
Durch die neue Standardisierung lassen sich drei Qualitätsstufen unterscheiden. Klasse B umfasst die Pellets, die nicht für den öffentlichen Markt geeignet sind, da sie die Normen nicht erfüllen. Die so zusagende Mangelware wird in Kraftwerken zur Verfeuerung eingesetzt. Oft führen zu hohe Rindenanteile in Holzpellets zum Ausscheidekriterium. Klasse A2 definiert sich über den Aschegehalt: Bis zu einem Prozent wird toleriert. Dagegen umfasst Klasse A1 alle Holzpellets, die die Norm optimal beinhalten. Der Aschegrenzwert liegt bei allen Hölzern (ausgenommen Nadelholz) bei 0,7 %.